Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Handel, Beratung, Produktion und Montage von Werbemitteln, Dienstleistungen im Bereich der Werbung; Vertrieb, Beratung und Montage von Bauleistungen.