| Gegenstand | Die Errichtung und der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, soweit es die räumlichen und finanziellen Möglichkeiten erlauben, die damit einhergehende Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Bildung, der Erziehung, der Sprache und der Integration von Kindern und Jugendlichen. Die Gesellschaft ist Träger der freien Jugendhilfe, gemäß § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, §§ 51 ff. |