Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die abwickelnde Erbringung von Dienstleistungen im Bereich laufender Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie dazu ergänzender Beratungsleistungen im Rahmen des § 5 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, genehmigungspflichtige Tätigkeiten auszuüben.