| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Die Gesellschafterversammlung kann eine abweichende konkrete Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer beschließen. |