| Gegenstand | Der An- und Verkauf von Immobilien, Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten und die Verwaltung von eigenem Vermögen insbesondere Immobilien und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen und auszuführen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die für die Erreichung ihres Unternehmensgegenstandes notwendig oder zweckmäßig sind. |