Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Förderung der Erziehung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO und die Förderung der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO. Diese Zwecke werden verwirklicht durch: - die Errichtung und die Unterhaltung von Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen sowie die Übernahme und Unterhaltung privatisierter staatlicher Kinder- und Jugendeinrichtungen, insbesondere das Betreiben von Kindertagesstätten (mit Vorschulbildung), Horteinrichtungen und Jugendfreizeitheimen; - die Förderung der Jugend- und Familienhilfe, insbesondere die Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung sowie die Vermeidung und der Abbau der Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen; - die Beratung von Kindern und Unterstützung der Eltern bei der Erziehung; - die Unterstützung und Integration von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher ethnischer Herkunft und die Förderung der sprachlichen Vorbereitung der Kinder nicht deutscher Herkunft für die Grundschule; - die Berufsberatung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt von Langzeitarbeitslosen und/oder arbeitssuchenden Jugendlichen und Erwachsenen, insbesondere durch Beratungsdienstleistungen/Coaching, Bewerbungstraining für Jugendliche und Erwachsene, - das Angebot von Integrationskursen für Ausländer, Einwanderer und Flüchtlinge, insbesondere mittels Durchführung von Lehrgängen nach Anforderungen der zuständigen Landesbehörden. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.