Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen und Immaterialgütern und deren Auswertung, insbesondere im Gastronomie- und Lebensmittelbereich, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie der Handel mit Getränken.