mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz.