Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen Liquidatoren die Befugnis zur Alleinvertretung und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Liquidator zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Einrichtung und den Betrieb von Kindertagesstätten für Kinder bis zum Schuleintritt; die Einrichtung und den Betrieb von privaten Familienzentren, die Beratung von Familien über Erziehung und Bildung im Rahmen von Elternbildungsseminaren, Workshops, Vorträgen und vergleichbaren Veranstaltungen, die Einrichtung und den Betrieb von Kinderhorten, Durchführung von Workshops und Seminaren für Schulkinder und Jugendliche, Einrichtung und Betrieb anderer Einrichtungen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen, Errichtung und Förderung eines Familiennetzwerkes. Allen Einrichtungen ist gemeinsam, dass die Erziehung dem christlichen Menschenbild katholischer Prägung entspricht, aber offen ist für Kinder aller Nationalitäten und Religionen.