Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenem Namen, für eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie die Beratung im Zusammenhang mit Firmengründungen und die Erstellung von Prototypen und Testprojektierungen neuer Geschäftsmodelle. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.