Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Grundstücken für den landwirtschaftlichen Betrieb, im eigenen Namen auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte