Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Eingehen, Halten, Verwalten und Veräußern von Geschäftsanteilen an einem Unternehmen sowie die Finanzierung des Unternehmens, an dem die Gesellschaft beteiligt ist, soweit hierfür keine gesetzliche Erlaubnis erforderlich ist.