Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Entwicklung und der Betrieb von inländischen und ausländischen Internet- und Technologie-Projekten sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.