Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Organisation und Durchführung von sportlichen Veranstaltungen, die Veranstaltung sportlicher Wettkämpfe, Training, Coaching, der Betrieb einer Sportstätte und die Trainerausbildung.