Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien, Beratung bei Unternehmensentwicklung und Investitionsvorhaben sowie Betreuung von Bau- und Renovierungsvorhaben. Geschäfte, die gem. § 34 c Gewerbeordnung genehmigungspflichtig sind, werden nicht durchgeführt.