Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt das gemeinnützige Ziel der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern. Die Einnahmen der Gesellschaft, auch aus öffentlichen Zuwendungen und Sponsorengeldern, werden insbesondere dafür verwendet, Stipendien an Künstlerinnen und Künstler zu vergeben, die von sachkundigen Jurys, die mehrheitlich aus Künstlerinnen und Künstlern bestehen, in transparenten und partizipativen Verfahren vergeben werden. Die Gesellschaft fördert Kunst und Kultur und verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und Verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.