Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb, die Vermietung und die Veräußerung von Grundstücken und Wohnungseigentum im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie deren Verwaltung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt, insbesondere keine nach GewO und KWG.