| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 01.07.2023 ( AZ: 36d IN 2328/23) ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin gemäß § 270 InsO angeordnet. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens kehrt die Gesellschaft zum satzungsmäßigen Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr zurück. Für den Zeitraum ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens am 3. November 2023 bis zum 31. Dezember 2023 entsteht ein Rumpfgeschäftsjahr. |
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