| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie von Kunst und Kultur.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) Maßnahmen zur Erhaltung des Glasmacherhandwerks - eines von der UNESCO anerkannten immateriellen Kulturerbes;
b) den Betrieb einer öffentlich zugänglichen Glaskunstwerkstatt als Ort zur Förderung des Glaskunsthandwerks sowie des künstlerischen Schaffens und Austauschs.
c) Planung und Durchführung von Veranstaltungen zur Förderung und Pflege des Glaskunsthandwerks, etwa Workshops und Seminare zur Ausübung der Glaskunst sowie von Ausstellungen und Kulturveranstaltungen u.a. in Zusammenarbeit mit anderen Kultureinrichtungen, Vereinen und Institutionen.
d) Planung und Durchführung von Veranstaltungsformaten ausgerichtet auf Kinder- und Jugendliche sowie Studenten zur Förderung der Kreativität und Entwicklung der künstlerischen Ausdrucksfähigkeit u.a. als Möglichkeit zur Bewältigung von Emotionen;
e) Publikation von Veröffentlichungen zu Sonderausstellungen, Blogbeiträgen auf der Website sowie spezielle How-to-Videos auf YouTube, um Informationen und Bewusstsein über das Material einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.
f) Öffentlichkeitsarbeit zur Verbreitung und Pflege des Glaskunsthandwerks, etwa durch Vortragsreihen von Glaskünstlern, offene Ateliertage, an denen die Öffentlichkeit dem Glasblasen live zusehen kann, Veröffentlichungen mittels social media.
g) Interessenvertretung im Rahmen der regionalen und bundesweiten Kulturpolitik durch etwa aktive Beteiligung beispielsweise in Gremien, insbesondere zur Förderung sowie zum Erhalt und Ausbau von Kultureinrichtungen;
h) Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne von § 58 Nr. 1 AO zu den Zwecken im Sinne von Abs. 2. |