Der Vorstand ist durch Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2018 um einen Betrag bis zu 30.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2014/I)
Der Vorstand besteht aus höchstens drei Personen. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und der Verkauf von Produkten sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Mobilität sowie die Nutzung und Entwicklung von Software-Programmen in diesem Zusammenhang.