Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Sicherung, Lagerung und Begutachtung und Wiederherstellung von digitalen Daten und Datenträgern; Restauration von digitalem Bild- und Tonmaterial; digitale Bilderstellung und digitale Bildbearbeitung sowie Systemberatung und Vertrieb; Datendistribution; Herstellung und Vertrieb von Erzeugnissen auf dem Gebiet des Films, des Fernsehens, des Rundfunks, des Internets und allen Formen der Individual- und Massenkommunikation; Entwicklung, Verkauf und Verleih und Entwicklung von elektronischem Equipment; Entwicklung, Verkauf und Verleih von Computersoft- und -hardware, Computerkomponenten sowie Festplatten; Entwicklung, Verkauf und Verleih von Kamera, Broadcast- und Studiotechnik und oder der dazugehörigen Software; Filmservice; Handel mit Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Waren; Erbringung von Dienstleistungen aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten sowie jeweils damit zusammenhängende Tätigkeiten und Dienstleistungen.