| Gegenstand | Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb, das Halten, Verwalten und die Verwertung von unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen; die Beteiligung an Gesellschaften, die einen Schwerpunkt im Bereich Immobilien haben sollen, deren Gesellschaftszweck ist der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Planung, Errichtung, Erhaltung, Unterhaltung, Vermietung und Verwaltung sowie die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zum Zwecke der Vermögensverwaltung; das Vermieten und Mieten sowie die Errichtung, die Sanierung und die Verwaltung von Baulichkeiten sowie unmittelbar diesem Geschäftszweck dienende und ihn fördernde Geschäfte sowie verwandte Geschäfte sowie das Begründen und Halten von Beteiligungen. Die Beteiligungsgesellschaft ist nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuüben oder Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung (GewO) oder nach § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) bedürfen. |