| Gegenstand | Die Vermittlung von Bauspar- und Versicherungsverträgen gemäß § 34 d GewO, die Vermittlung von Grundstücken und Darlehensverträgen gemäß § 34 c GewO, die Vermittlung von Immobiliardarlehen gemäß § 34 i GewO, sowie gemäß § 34 f Abs. 1 Nr. 1 GewO im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG die Erbringung von Anlageberatungen (im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG) und die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen (im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1 KWG), die nach dem Kapitalanlagengesetzbuch vertrieben werden dürfen. |