| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Religion, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe und die selbstlose Unterstützung von Personen die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Religion: Aufbau und Betrieb von christlichen Gemeinden in Ostdeutschland und im Ausland, insbesondere in Russland, Myanmar, Kuba, Vietnam und Venezuela; Durchführung von Gottesdiensten, Events, Kongressen und Seminaren; Erstellung von Digital- und Printmedien zur Förderung des christlichen Glaubens. b) Jugend- und Altenhilfe (in den unter lit. a) genannten Gebieten): Arbeit unter Straßen- und Waisenkindern; Projekte für benachteiligte Kinder und Familien, behinderte und alte Menschen (beispielsweise IT-Workshops zur Nutzung neuer Medien, Organisation von Besuchsdiensten zur Vermeidung von Vereinsamung, Organisation von Nachbarschaftshilfen) Eingliederungsprojekt für Kinder aus geflüchteten Familien. c) Mildtätige Zwecke (in den unter lit. a) genannten Gebieten): Suchtrehabilitation und Wiedereingliederung von gesellschaftlichen Randgruppen; Nahrungsmittel- und Kleiderhilfe; Versorgung von geflüchteten Menschen mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs. |