Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Religion, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe und die selbstlose Unterstützung von Personen die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Religion: Aufbau und Betrieb von christlichen Gemeinden in Ostdeutschland und im Ausland, insbesondere in Russland, Myanmar, Kuba, Vietnam und Venezuela; Durchführung von Gottesdiensten, Events, Kongressen und Seminaren; Erstellung von Digital- und Printmedien zur Förderung des christlichen Glaubens. b) Jugend- und Altenhilfe (in den unter lit. a) genannten Gebieten): Arbeit unter Straßen- und Waisenkindern; Projekte für benachteiligte Kinder und Familien, behinderte und alte Menschen (beispielsweise IT-Workshops zur Nutzung neuer Medien, Organisation von Besuchsdiensten zur Vermeidung von Vereinsamung, Organisation von Nachbarschaftshilfen) Eingliederungsprojekt für Kinder aus geflüchteten Familien. c) Mildtätige Zwecke (in den unter lit. a) genannten Gebieten): Suchtrehabilitation und Wiedereingliederung von gesellschaftlichen Randgruppen; Nahrungsmittel- und Kleiderhilfe; Versorgung von geflüchteten Menschen mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs.