| Gegenstand | Der -unmittelbare oder mittelbare- Erwerb, Verkauf und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Gründung von Tochtergesellschaften im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach § 34c Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt. |