Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Bebauung, die Förderung, die Verwaltung, der Verkauf, die Betreuung und die Bewirtschaftung und/oder die Vermietung von Immobilien in Deutschland sowie jeder Vorgang in Verbindung mit Immobilien, einschließlich der direkten oder indirekten Beteiligung an Unternehmen, welche als Hauptzweck den Erwerb, die Bebauung, die Förderung, den Verkauf, die Betreuung und die Bewirtschaftung und/oder die Vermietung von Immobilien haben.