Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung sowie Erbringung von Personaldienstleistungen und Abschluss von Dienst- und Werkverträgen.