| Gegenstand | Erwerb, Entwicklung, Verwaltung, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien, einschließlich des Bauträgergeschäfts und der Erbringung von immobilienbezogenen und kaufmännischen Dienstleistungen, insbesondere Entwicklung und Asset Management von Immobilien; ausgenommen sind Geschäfte mit Aktien oder anderen Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 KWG und Geschäfte, die sonst einer Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen. |