Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gesellschafterversammlung kann auch die Vertretung durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen gestatten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungs-, Schulungs-, Entwicklungs-, Forschungs- und Begutachtungsleistungen zu Fragen der Gebrauchstauglichkeit, des Nutzererlebens, der Arbeitsgestaltung, der Ergonomie sowie benachbarter Themengebiete.