Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens namentlich einschließlich des Ankaufs, die immobilienwirtschaftliche Entwicklung, die Verwaltung, Betreuung, Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie die Erbringung von Dienstleitungen für Dritte in diesen Bereichen, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG, dem RBeratG, dem STBeratG oder der WPO.