Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Verwaltung eigener Beteiligungen sowie die Geschäftsführung und Übernahme der persönlichen Haftung an Gesellschaften, die insbesondere im Obst- und Gemüsegroßhandel tätig sind.