| Gegenstand | Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben gemäß §§ 1 und 2 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (BerlABKG), insbesondere Architekturleistungen für Gebäude und Dienstleistungen im Bereich der Architektur, hierbei insbesondere die gestaltende, baukünstlerische, technische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Planung von Bauwerken, die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeber in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie die Koordinierung und Überwachung der Ausführung. Der vorstehend genannte Gegenstand des Unternehmens hat im Wesentlichen der in der Firma genannten Berufsbezeichnung der Architekten zu entsprechen. Die für die Berufsausübung nach dem BerlABKG geltenden Berufspflichten sind von der Gesellschaft zu beachten. |