| Gegenstand | Sämtliche für die Rechtsanwaltsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 59 c BRAO, insbesondere die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind ausgeschlossen. |