| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Für Geschäfte mit dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Berlin, ist jeder Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 zweite Alternative des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit. |