Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen, Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit sowie Übernahme der persönlichen Haftung in Personengesellschaften. Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO und nach dem Kreditwesengesetz bzw. dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften bedürfen, werden nicht ausgeführt.