| Gegenstand | Die ganzheitliche Betreuung und strategische Steuerung privater Vermögen. Hierzu gehören insbesondere die Erfassung und Analyse des Vermögensstatus, Reporting, Controlling, Ordnung und Planung unter dem Gesichtspunkt individuell abgestimmter Optimierung; die Gesellschaft betreibt nicht die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Abs. 1 a Nr. 3 des Kreditwesengesetzes; die Gesellschaft erbringt keine rechts- und steuerberatenden Tätigkeiten; sie ist berechtigt, Unternehmens- oder lnteressengemeinschaftsverträge abzuschließen oder auch stille Gesellschaften einzugehen. |