Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens; ferner die Beteiligung an Unternehmen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, jedoch nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz unterliegen.