Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Das Halten, Verwalten, Erwerben und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte, die Übernahme der Geschäftsführung in anderen Unternehmen, Beratung von Unternehmen, insbesondere auf dem Gebiet der Strategie- und Geschäftsentwicklung, Organisation, Informationstechnologie und des Marketings, jeweils unter Ausschluss sämtlicher Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder anderer Vorschriften bedürfen.