Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen für den Betrieb von Geräten und Anlagen der Informationstechnologie und deren Vertrieb; ferner alle dem Hauptzweck dienenden Tätigkeiten und Maßnahmen.