| Gegenstand | (1) Erwerb, Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung;
(2) die Übernahme der Geschäftsführung in anderen Unternehmen sowie
(3) die Beratung von Unternehmen insbesondere auf dem Gebiet der Strategie- und Geschäftsentwicklung, Organisation, Informationstechnologie und des Marketing
jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. |