Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Treuhänderisches Halten von Beteiligungen und Übernahme der Funktion als Treuhandkommanditist, Besorgung sämtlicher im Treuhandvertrag mit unmittelbar oder mittelbar beteiligten Anlegern vereinbarten Tätigkeiten im eigenen Namen auf Rechnung der Treugeber, Halten von Beteiligungen im eigenen Namen sowie Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen. Genehmungspflichtige Tätigkeiten und Geschäfte, insbesondere solche, die dem Kreditwesengesetz, dem Steuerberatungsgesetz und dem § 34 c Gewerbeordnung unterliegen, sind ausgeschlossen.