| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Gesellschaften; jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht unterliegen. |