Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere der Erwerb, der Verkauf und die Verwaltung von Finanzanlagen, insbesondere Beteiligungen, gleich welcher Art, an in- und/oder ausländischen Unternehmen.