| Gegenstand | Förderung des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere der grundrechtlich gewährleisteten Freiheit, sowie die entsprechende Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft
- Kongresse und Veranstaltungen durchführt, welche der Freiheit in Deutschland und Europa dienen;
- im Rahmen von Schulungen, Seminaren und sonstigen Veranstaltungen Kenntnisse über die Freiheit vermittelt;
- umfassend Informationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit betreibt;
- wissenschaftliche und publizistische Aktivitäten unternimmt und fördert (z.B. durch Vergabe von Forschungsaufträgen an Hilfspersonen i.S. § 57 Abs. 1 S. 2 AO und von Preisen) und die Ergebnisse der Aktivitäten sowie die Förderung zeitnah der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden und die Allgemeinheit auf diese hingewiesen wird (z.B. durch öffentliche Pressemitteilungen über eine Preisvergabe);
- Mittel für die Förderung des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere der grundrechtlich gewährleisteten Freiheit, durch andere Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 AO beschafft;
- ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Förderung des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere der grundrechtlich gewährleisteten Freiheit, gemäß § 58 Nr. 2 AO zuwendet. |