Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Entwicklung von Inhalten für Radiosender bzw. Sendungen; Herausgabe von Zeitungen und Zeitschriften; Produktion von Kinofilmen, Videos und Fernsehsendungen; Veröffentlichung von Tonträgeraufnahmen und Musikverlagsgeschäft; Produktion von Rundfunksendungen; Nachrichtenagentur/Nachrichtenberichterstattung; sonstige Informationsdienstleistungen. Tätigkeiten, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen, sind ausgeschlossen.