Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Beteiligung an, Beratung und Leitung von kleineren und mittleren Unternehmen, vornehmlich in der High-Tech, Bio-Tech und Media-Industrie, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.