mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Geschäftsführung von Kommanditgesellschaften, die auch Grundbesitz erwerben, bebauen oder verwerten und an denen die Gesellschaft eine Komplementärbeteiligung eingeht.