| Gegenstand | Grundstücksgeschäfte aller Art, die keiner Erlaubnispflicht nach § 34 c GewO bedürfen, insbesondere der Grundstückshandel für eigene sowie fremde Rechnung, die Erschließung von Baugebieten und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind, insbesondere Hausverwaltungen. Die Ausführung von Gebäudereinigungsarbeiten und Facilitymanagement sowie die Ausführung von Bewachungsaufträgen. |