Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, die Entwicklung und der Betrieb von inländischen und ausländischen Internet- und Technologie-Projekten, die Erbringung allgemeiner Beratungs- und Geschäftsführungsdienstleistungen sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.