| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§ 52 ff AO) der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung.
Zweck der Gesellschaft ist die Arbeit, vorrangig im Rahmen von Prävention, mit und für Menschen aller Altersgruppen mit dem Ziel der Integration in die Gesellschaft. Die Arbeit der pad gGmbH dient insbesondere den Menschen, die aufgrund persönlicher und/oder sozialer Problemsituationen besondere Schwierigkeiten haben, in der Gesellschaft ihren Platz zu finden.
Gegenstand der Gesellschaft ist: die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie des Schutzes von Ehe und Familie, die Förderung der Bildung und Erziehung, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens, die Förderung mildtätiger Zwecke.
Die Gesellschaft erfüllt o.g. Zweck hauptsächlich durch den Aufbau und Unterhaltung von Einrichtungen, in denen Maßnahmen und Projekte im Sinne der Sozialgesetzgebung (SGB Vlll, IX und XII) sowie Maßnahmen zur Umsetzung von Projekten des SGB ll und lll entwickelt, erprobt und durchgeführt werden. Diese sind territorial vernetzt und wirken durch ihre gemeinwesenorientierte Arbeit im Sozialraum.
Der Satzungszweck der Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie des Schutzes von Ehe und Familie wird insbesondere verwirklicht in: der Einrichtung von Kinder-, Jugend- und Familienzentren, der Einrichtung von Jugendfreizeit- und andere offene Einrichtungen wie u.a. sozialen Begegnungsformen und Elterntreffpunkten, der Entwicklung und Durchführung von Hilfen zur Erziehung in stationären Wohnformen, in teilstationären Einrichtungen und ambulanten Hilfen, der Einrichtung von Kindertagesstätten, der Beratung und Betreuung im Rahmen der Jugendstraffälligenhilfe, der Einrichtung von sozialen Wohnungseinrichtungen insbesondere für benachteiligte Menschen, der Einrichtung von betreutem Wohnen für ältere Menschen mit Beeinträchtigungen.
Der Satzungszweck der Förderung der Bildung und Erziehung wird insbesondere verwirklicht in: der Einrichtung von Bildungseinrichtungen, der Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Multiplikatoren und Fachkräfte der sozialen Arbeit.
Der Satzungszweck der Förderung des Wohlfahrtswesens wird insbesondere verwirklicht in: der Einrichtung von Suchthilfe- und soziale Wohneinrichtungen insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen, der Realisierung eines Beschäftigungsbereiches mit sozialpädagogischer Betreuung inkl. Aktivierung und Berufsorientierung für insbesondere benachteiligte Zielgruppen wie suchtauffällige und arbeitsmarktferne Menschen.
Der Satzungszweck der Förderung des demokratischen Staatswesens wird insbesondere verwirklicht durch: Projekte zur Demokratieentwicklung u.a. im Bereich der politisch-historischen Bildung und der Gewaltprävention und/oder im Rahmen von Landes- und Bundesprogrammen zur Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung, den Aufbau von zivilgesellschaftlichen Vernetzungsstrukturen, die Förderung der Selbsthilfe (Teilhabe und Partizipation) und des ehrenamtlichen Engagements in den Einrichtungen, die Planung und Durchführung von interkulturellen Begegnungen und Projekten.
Der Satzungszweck der Förderung mildtätiger Zwecke wird insbesondere verwirklicht durch: die Realisierung von Ferienfahrten, Freizeiten und kulturellen Angeboten für bedürftige Menschen zur Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe. Dafür werden erforderliche Organisations- und Verwaltungsstrukturen genutzt, aufgebaut und unterhalten. |